Bürgerbegehren „Zentralbad stoppen“!

+++ Städtische Kostenschätzung: Bürgerinitiativen zweifeln an vorgelegten Zahlen und fordern vom OB Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern +++

Nachdem die Stadt Bonn am vergangenen Freitag, 26.1.2018 den Initiatoren des Bürgerbegehrens „Zentralbad stoppen!“ sechs (!) Wochen nach Anzeige des Bürgerbegehrens die gesetzlich vorgeschriebene städtische Kostenschätzung zugestellt hat, haben die beiden Bürgerinitiativen heute Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW beantragt, um die städtischen Zahlen zu prüfen.

Die Stadt hatte zuvor Kosten von insgesamt 6,7 Mio. Euro errechnet, die bei einem erfolgreichen Bürgerbegehren und dem AUS fürs Zentralbad von der Stadt Bonn zu tragen wären. Beide Initiativen haben starke Zweifel an den vom OB vorgelegten Zahlen. „Vor allem die geschätzten Kosten in Höhe von 4,2 Mio., die seit der Anmeldung des Bürgerbegehrens am 15. 12. aufgelaufen seien und in den kommenden Monaten noch anfallen sollen, sind nicht nachvollziehbar, wenn der OB keine weiteren – angesichts des laufenden Bürgerbegehrens unverantwortlichen – kostenrelevanten Entscheidungen trifft,“ meint Gisela v. Mutius, eine der Initiatoren des Bürgerbegehrens.“ Wir wollen mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger und werden deshalb am Montag, 28.1.2018 einen Antrag auf Akteneinsicht stellen, um die der städtischen Kostenschätzung zugrundeliegenden Informationen, Daten und Berechnungen in Vertretung der Bürgerinnen und Bürger Bonns zu prüfen.“

Hintergrund der Skepsis beider Initiativen gegenüber den aktuellen Zahlen des Oberbürgermeisters sind Erfahrungen beider Bäderinitiativen im Zusammenhang mit der Ermittlung der Mindestreparaturkosten für das Kurfürstenbad im vergangenen Jahr. „Bei unserer Akteneinsicht damals stellte sich heraus, dass der Bonner Oberbürgermeister die gutachterlich ermittelten Reparaturkosten für das Kurfürstenbad von weniger als 1 Mio. Euro mit einem Federstrich aufgrund „gegriffener“ Zahlen (O-Ton städtisches Gebäudemanagement) kurzerhand auf einem A4-Blatt ohne jede rechnerische Herleitung nahezu verdoppelt hatte,“ meint Axel Bergfeld von der Kurfürstenbadinitiative. “Wir sehen im damaligen Verhalten des Bonner OB eine gezielte Täuschung der Öffentlichkeit wie seiner Stadtverordneten, die wir mit unserer jetzt beantragten Akteneinsicht bei der vorgelegten städtischen Kostenschätzung zum aktuellen Bürgerbegehren ausschließen wollen.“

Angesichts des laufenden Bürgerbegehrens und der gerade eben erst erfolgten Erstellung der städtischen Kostenschätzung rechnen die Antragsteller mit einer kurzfristig möglichen Einsichtnahme. „Die städtischen Zahlen sind in den letzten Wochen berechnet worden und liegen aktuell vollständig im Stadthaus vor. Insofern gehen wir davon aus, dass der OB selbst ein Interesse daran hat, bestehende Zweifel an der Stichhaltigkeit der vorgelegten Zahlen auszuräumen und kurzfristig für Transparenz durch eine Veröffentlichung der der Kostenschätzung zugrundeliegenden Daten und Fakten zu sorgen. Eine Akteneinsichtnahme vor den Karnevalstagen sollte deshalb möglich sein.“


Pressemitteilung vom 30.01.2018

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